AGBs


Ferienhaus Roth


Auch bei der Wohnungsreservierung geht es  leider nicht ohne rechtliche Regelungen.

Unsere AGBs sind Vertragsgrundlage.

 Änderungen bedürfen der Schriftform.

1. Leistungsanbieter:


Roland und Stephanie Roth

Ruprechtstr. 71a

67483 Edesheim

Tel. 06323 / 3024242

Mobil: 0176 20 62 34 84

Ferienhaus_Weinstrassenblick@web.de

2. Hausordnung:

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

Im Ferienhaus / Wintergarten ist das Rauchen verboten.

Auf dem Grundstück dürfen keine Partys gefeiert und keine Besucher empfangen werden. Bitte halten Sie sich an die Nachtruhe, mit Rücksicht auf die Nachbarn.


Schließen Sie bitte alle Fenster und Türen bei Verlassen des Hauses. Besonders im Winter bitten wir Sie, für ausreichende Lüftung zu sorgen, um Schimmelbildung zu vermeiden.

Wir bitten Sie, zur Erhaltung unserer Böden, Hausschuhe zu tragen und verschüttete Flüssigkeiten umgehend zu entfernen.

Bitte vergessen Sie
nicht, elektronische Geräte abzuschalten.

3. Gastaufnahmevertrag:


Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und die Bestellung von uns bestätigt ist. Der Eingang Ihrer Buchung als Mail oder Brief gilt als verbindlich! Die Bestätigung Ihrer Reservierung erfolgt telefonisch, per Mail oder Brief.
Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Die ungefähre Anreisezeit sollte spätestens 24 Stunden vorher mitgeteilt werden.

 Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit einer Einweisung der Wohnung. Die Wohnung kann am Anreisetag ab 15 Uhr genutzt werden und muss am Abreisetag um spätestens 10 Uhr geräumt sein.


Eine Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter vorbehalten.
Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z.B. für kurzfristig akute und notwendig gewordene Reparaturen zu betreten. Der Vermieter ist bemüht den Mieter vorher zu benachrichtigen.

 Für Wertgegenstande haftet der Vermieter nicht. Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Wohnung, der Treppen und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.

4. Mietpreis:


Bei Buchung wird eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises fällig. Diese Anzahlung muss überwiesen werden.

Der Restbetrag ist spätestens fünf Tage vor Anreise zu überweisen. Eventuelle weitere Übernachtungsgäste müssen mindestens 2 Tage vorher angekündigt und von uns genehmigt werden.


Zuzüglich zum Mietpreis fallen etwaige Zahlungen für Sonderleistungen, wie z.B. Getränke, Zusatzleistungen oder Lebensmittel an. Hierfür liegt im Ferienhaus eine Liste aus, die vor der Abreise vom Vermieter eingesehen wird.

5. Stornierung


Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen für den gebuchten Zeitraum folgenden Preis an den Vermieter zu entrichten:

1 – bei Stornierung bis 1 Monat vor Mietbeginn 50,00 Euro.

2 – bei Stornierung bis 10 Tage vor Mietbeginn 50% des vereinbarten Mietpreises.

3- bei späterer Stornierung 90% des vereinbarten Mietpreises.

4 – bei früherer Abreise nach Mietbeginn wird die gesamtgebuchte Zeit berechnet.



6. Pflichten des Vermieters:


Der Vermieter ist verpflichtet, bei einem wirksam zustande gekommenen Gastaufnahmevertrag, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast schon gezahlte Miete zu erstatten.
Sollte die Bereitstellung der Wohnung aufgrund höherer Gewalt nicht möglich sein, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.

7. Haftung:


Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung während seiner Nutzung in voller Höhe.

Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenstanden, öffentlicher Versorgung, usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen.

 Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.


Bei Verlust des Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit bis zu 500 Euro, da der Zylinder bzw. die komplette Schließanlage ausgetauscht werden muss.

8. Salvatorische Klausel:


Sollten einige Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert sein, soll im Streitfall eine dem Sinn nach geltende Auslegung erfolgen.

9. Gerichtsstand:


Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Haus und freuen uns auf Ihren Besuch, Ihre Gastgeber Familie Roth.

Stand vom 01.05.2020